Ab 1. Jänner 2022 gelten auf Südtirols Skipisten verschärfte Sicherheitsvorschriften. Neben einer Helmpflicht für minderjährige Ski- und Rodelfahrer wird nun ein Haftpflichtversicherungsschutz obligatorisch (Gesetzesdekret Nr. 40 vom 28.2.2021). Jeder Skifahrer muss sicherstellen, dass er Inhaber einer privaten Haftpflichtversicherung ist
Nicht immer ist der Geschwindigkeitsrausch Ursache für ein Missgeschick. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann zu einem Zusammenstoß mit anderen Skifahrern führen und nicht selten endet dieser mit gesundheitlichen Folgen für das Opfer und Schadenersatzforderungen für den Verursacher. Wer die Gesundheit oder das Eigentum anderer schädigt, haftet persönlich und in voller Höhe. Dieses Prinzip gilt natürlich auch im Wintersport. Wer einen Skiunfall verursacht, muss im Ernstfall oft nicht nur Schmerzensgeld zahlen, sondern auch für den Verdienstausfall des Opfers aufkommen und die ärztlichen Behandlungs- und Folgekosten übernehmen. Hinzu können die Bergungskosten kommen, wenn der Geschädigte mit einem Hubschrauber gerettet werden muss. Der finanzielle Schaden kann in die Hunderttausende gehen.
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